Wie gehen die größten Stadtwerke mit der Gaskrise um?

Gaskrise

Auch wenn die Gaspreise stetig steigen, gibt es bisher bei den Stadtwerken kein Liquiditätsproblem. Sollte es dennoch unerwartet dazu kommen, dass die Erhöhungen an den Kunden weitergegeben werden, werden die Stadtwerke in Deutschland finanzielle Unterstützung benötigen.

Laut den aktuellen Angaben gibt es bisher in keinem der Stadtwerke in Deutschland ein Liquiditätsproblem. Sollte solch eine Situation allerdings eintreten, muss gehandelt werden, dies könnte laut Aussage der Bundesnetzagentur durch eine deutliche Reduzierung der importierten Menge an Gas nach Deutschland eintreffen. In solch einem Fall greift dann das Recht auf die Anpassung der Preise für Energieversorger. Dies bedeutet, dass die Unternehmen die Mehrkosten, die sie nun haben, auch innerhalb von kurzer Zeit an Ihre Kunden weitergeben dürfen. Im schlimmsten Fall können die Kunden dann Ihre Rechnungen nicht mehr zahlen.

Schutzschirm

Die Landesregierung hat sich im Bundestag demnach dafür ausgesprochen, einen Schutzschirm für die Energieversorger zu erschaffen. Wichtig ist, im Fall der Fälle ein Sicherheitsnetz geschaffen zu haben. Die Situation ist allerdings von Stadtwerke zu Stadtwerke unterschiedlich zu beurteilen. Das ein oder andere kommunale Unternehmen hat sich bisher schon dafür ausgesprochen, mit den bisherigen Regelungen gut über die Runden zu kommen, sodass es aktuell keine Erhöhungen zu befürchten gibt.

Die Erwartungen, dass es Unterstützung von außen gibt, ist groß

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht die Kommunen in der Pflicht, die Stadtwerke im Fall, dass es eng wird und zu Liquiditätsengpässen kommt, finanziell unter die Arme zu greifen. Er gibt hierbei deutlich an, dass der Schutzschirm nicht für angeschlagene Energieversorger wie die Stadtwerke gilt.

Was die Kommunen tatsächlich leisten können, ist allerdings sehr unterschiedlich. Erwartet wird auf alle Fälle, dass die Stadtwerke, falls sie in eine Schieflage gerät, eine deutliche Stütze durch die Kommune erhält, eine Unterstützung von außen ist enorm wichtig. Ist der Bund hierzu nicht bereit, könnte die Stütze auch durch das Land kommen. In Zukunft wird es zu diesen Themen zahlreiche Gespräche geben.

Die Gaspipeline namens Nord Stream 1 ist wegen Wartungsarbeiten seit dem 11. Juli abgeschaltet worden. Genau diese Leitung liefert einen großen Teil an russischem Gas nach Deutschland. Normalerweise dauern diese Wartungsarbeiten etwa zehn Tage, allerdings hat die Bundesregierung bereits deutliche Bedenken ausgesprochen, dass Russland vermutlich auch nach Ablauf der Zeit den Gashahn nicht wieder aufdrehen wird.

Siehe auch  Campingurlaub in Italien - die schönsten Naturwunder

Solche Wartungen finden jedes Jahr im Sommer statt. Hierbei wird das Sicherheitssystem sowie die Ventile und die Stromversorgung auf Ihre Vollständigkeit überprüft. Ebenso ist es wichtig, dass der Brand- und Gasschutz überprüft wird sowie die Software eine Aktualisierung erhält. Nord Stream 1 wird seit dem Jahre 2011 betrieben, demnach ist in diesem Jahr auch die Wartung der Turbinen notwendig.

In dieser Pipeline sind 5 Turbinen vorhanden, diese befinden sich in der Kompressor Station in Russland (Portovaya). Durch jede dieser Turbinen werden 20 Prozent des Gases durch die Leitungen befördert. Zwei dieser Turbinen mussten zur Überholung ausgebaut und nach Kanada geschickt werden, ebenso wurde eine weitere abgeschaltet. Genau aus diesem Gründen kamen zuletzt nur noch 40 Prozent der Gasmenge bis nach Deutschland, dies ist zumindest die Begründung, die Deutschland aus Russland erhalten hat.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht hierbei nur einen vorgeschobenen Zweck, die Bundesnetzagentur kann derweil keinen technischen Grund für die enorme Drosselung erkennen. Mittlerweile hat zumindest Kanada angegeben, eine der ersten Turbinen wieder zurückschicken zu wollen.

Kommt es zu einem andauernden Lieferstopp, könnten die Preise auch bei der Stadtwerke stetig steigen, was zudem zu einem heftigen Absturz auf den Finanzmärkten führen kann. Wirtschaftsexperten haben hierzu bereits einen Verlust von mehr als 200 Milliarden Euro angekündigt, die auf deutsche Unternehmen zukommen wird. Die Wirtschaftsleistungen werden hierdurch mit einem Verlust von sechs bis zwölf Prozent rechnen. Zudem ist mit einer Rezession zu rechnen, da die meisten Unternehmen von Gas abhängig sinkt. Ohne die normale Gaslieferung ist demnach damit zu rechnen, dass viele Ihre Produktion deutlich drosseln oder sogar einstellen müssen.

Das Energiesicherungsgesetz

Hierbei handelt es sich um den Paragrafen 24 des Energiesicherungsgesetzes. Der Kern dieses Paragrafen ist es, die Energieversorger wie die Stadtwerke durch erhöhte Großhandelspreise nicht in die Knie zwingen zu müssen, was eine Insolvenz mit sich führen könnte und somit die Versorgung der Kunden gefährdet ist. Um Kunden weiterhin stetig bedienen zu können, müssen Unternehmen wie zum Beispiel die Stadtwerke Erdgas zu den aktuellen Preisen hinzukaufen.

Ebenso kann es gleichzeitig dazukommen, dass die Einnahmen, die die Energieversorger aus noch bestehenden Verträgen erhalten, die Mehrkosten nicht mehr decken können. Der Gesetzgeber kann hierbei dann unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, die Energiepreise für alle Verträge neu festzusetzen. Falls es im Notfall schnell gehen muss, ist es hierbei möglich, dass die neu festgelegten Preise bereits eine Woche nach der Ankündigung schon wirksam sind.

Siehe auch  Campingurlaub in Italien - die schönsten Naturwunder

Welche Voraussetzungen gibt es hierbei zu erfüllen?

Hierfür gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zu allererst muss die Notfallstufe oder Alarmstufe im Notfallplan Gas aktiviert werden. Ebenso muss die Bundesnetzagentur festgestellt haben, dass es sich dabei um eine erhebliche Reduzierung der importierten Gasmenge nach Deutschland handelt.

Solch eine Feststellung muss offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sein. Erst wenn dies der Fall ist, darf die Stadtwerke auch Ihre Preise erhöhen. Eine Regelung für das Zurück hat das Gesetz auch geschaffen. Dies bedeutet, sobald kein Versorgungsengpass mehr besteht, hat die Bundesnetzagentur die Aufgabe, die Feststellung wieder aufzuheben, somit entfällt ab diesem Moment auch das Preisanpassungsrecht.